Sachkunde für die Durchführung von Zustands- und Funktionsprüfungen von privaten Abwasserleitungen

gem. SüwVO Abw

Grundlehrgang

Information:

Alle Abwasseranlagen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Erfüllen sie diese Anforderungen nicht, so sind die dafür erforderlichen Maßnahmen (Sanierungen) innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.

Laut § 8 der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen –  Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw hat der Eigentümer eines Grundstücks im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks, nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung, unverzüglich von Sachkundigen auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Die Anerkennung und Aberkennung der Sachkunde erfolgt durch die jeweils zuständige nordrhein-westfälische Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Ingenieurkammer-Bau; im Übrigen durch die zuständige Behörde. Sachkundige müssen durch Teilnahme an einer Schulung einer Schulungsinstitution die Erlangung der besonderen Kenntnisse für die Durchführung von Prüfungen des Zustands und der Funktionsfähigkeit nachweisen.

Anerkannte Sachkundige müssen mindestens alle drei Jahre an einer geeigneten, mindestens zweitägigen Fortbildung einer Schulungsinstitution teilnehmen. Die Teilnahmebescheinigung ist der zuständigen Stelle unverzüglich vorzulegen.

Sachkundige müssen bei der für sie zuständigen Stelle (Kammern) einen Antrag auf Anerkennung der Sachkunde stellen. Für Sachkundige, die keiner Kammer in NRW angehören bzw. die aus anderen Bundesländern oder den europäischen Mitgliedsstaaten kommen, ist das LANUV zuständig.

Die Anforderungen die an die Sachkunde für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gestellt werden, sind in der SüwVO Abw § 13 vorgegeben.

Um die Sachkunde zu erlangen ist eine Teilnahme an einer 5-tägigen Schulung notwendig. Die Eintragung in die landesweite Liste der Sachkundigen erfolgt nach Anerkennung durch die Kammern.

Schulungsinhalt:

  • Umwelt-Strafrecht und Haftungsrecht
  • Technische Elemente der Grundstücksentwässerung
  • Strukturelle Probleme der Grundstücksentwässerung
  • Typische Schäden an der Rohrleitung
  • Kanalreinigung
  • Dichtheitsprüfung und Prüfverfahren
  • Durchführen der Prüfungen mit Luft und Wasser
  • Prüfzeitberechnungen
  • Prüfungsanforderungen für Pumpenschächte und Kleinkläranlagen
  • Anforderungen an Dichtheitsprüfungen nach DIN EN 1610 und DIN 1986-30
  • Einbauvorgaben für Anschlüsse
  • SüwVO Abw Überwachungsumfang
  • Zustandserfassung und optische Dichtheitsprüfung anhand einer Kanal-TV-Inspektion
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Beispiele zur Kodierung von Abwasserleitungen und -kanälen, Schächten und Inspektionsöffnungen
  • Sanierungsverfahren
  • Umgang mit dem Bildreferenzkatalog Private Abwasserleitungen
  • Möglichkeiten der Sanierung von Grundstücksentwässerungsleitungen
  • Praktische Durchführung einer Dichtheitsprüfung
  • Schriftliche Prüfung (Lernstandskontrolle)
Schulungsleiter Lothar Thome

Ihr Ansprechpartner

Lothar Thome
Aus- und Weiterbildung
lothar.thome@drekopf.de
0 21 51 / 82 83 18

Termine:

13. – 17.06.2022
12. – 16.09.2022

Kosten pro Teilnehmer:

1.250,00 €

Zielgruppe:

  • Sachverständige einschlägiger Fachrichtungen
  • Ingenieure einer einschlägigen technischen Fachrichtung
  • Meister im Straßenbauer-, Maurer- und Betonbauer- (Bezug zum Kanalisationsbau), Installateur- und Heizungsbauer oder Brunnenbauer-Handwerk
  • Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
  • Personen mit abgeschlossener einschlägig handwerklicher oder gewerblich technischer Ausbildung
Kummert Systeme

Die von uns angebotenen Lehrgänge werden ausschließlich mit Inspektionssystemen der Firma Kummert durchgeführt.

Fortbildungskurs

Information:

Die zuständigen Stellen führen eigenverantwortlich Listen über die von ihnen anerkannten Sachkundigen. Diese Listen werden durch die zuständige Behörde zu einer landesweiten Liste zusammengeführt und der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt.

Bei Aberkennung der Sachkunde erfolgt die Streichung von den Listen.

Anerkannte Sachkundige müssen mindestens alle drei Jahre an einer geeigneten, mindestens zweitägigen Fortbildung einer Schulungsinstitution teilnehmen. Die Teilnahmebescheinigung ist der nach § 12 Absatz 1 zuständigen Stelle unverzüglich vorzulegen.

Diese zweitägige Fortbildung vertieft und aktualisiert die bereits erworbene Sachkunde und das fachpraktische Wissen des Teilnehmers/der Teilnehmerin und dient somit für weitere 3 Jahre dem Erhalt des Sachkundetitels und sichert damit den weiteren Eintrag auf der Landesliste NRW.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer/die Teilnehmerinnen ein neues, gültiges Zertifikat.

Termine:

14. – 15.02.2022
20. – 21.06.2022
19. – 20.09.2022

Kosten pro Teilnehmer:

480,00 €

Zielgruppe:

Personen, die den Sachkundenachweis (bestandener Grundlehrgang) für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung besitzen.